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Karlsruhe

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist verfassungsgemäß

Die Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Zur Begründung heißt es, dass der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen verfassungsrechtlich schwerer wiege als der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des betroffenen Pflege- und Gesundheitspersonals.

Auch die weitere Entwicklung der Pandemie sei kein Grund, eine abweichende Beurteilung zu treffen. Im Laufe des Verfahrens hatte das Gericht mehrere Expertinnen und Experten befragt und angehört. Diese seien zu dem Schluss gekommen, dass die Krankheitsverläufe bei Infektion mit der Omikron-Variante zwar milder seien. Aber die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung habe sich nicht verändert.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Dezember 2021 beschlossen und gilt seit dem 16. März 2022. Mehrere Klägerinnen und Kläger hatten einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gestellt, der im Februar allerdings abgelehnt wurde. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt.


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